Es gibt eine breite Zustimmung zur öffentlichen Finanzierung der medizinischen Versorgung. Auf der Suche nach Lösungen für die gesundheitspolitischen Probleme wurden die Spielräume der Landtage im Hinblick auf die Bereitstellung der Versorgungsleistungen erheblich erweitert. In der Folge kam es zu einem Nebeneinander von Dezentralisierung und Zentralisierung. Je nach regionalen Bedingungen und politischen Präferenzen können die Landtage mehr auf Wettbewerb oder Kooperation sowie öffentliche oder private Anbieter setzen. Privatisierungsbemühungen beziehungsweise der Ausbau privater, gewinnorientierter Leistungserbringer erwiesen sich insbesondere in der stationären Versorgung als schwierig. Seit dem 1. Juli 2007 sind Regelungen in Kraft, die es den Landtagen erleichtern, private, gewinnorientierte Krankenhäuser in die Versorgung ihrer Bevölkerung einzubeziehen.
Parallel zur Erweiterung der Entscheidungsspielräume der Landtage wurde die Aufsicht auf der nationalen Ebene ausgebaut, und die schwedische Regierung hat sich in den vergangenen Jahren auch verstärkt über mit den Landtagen abgestimmte nationale Programme eingebracht. Auf diesem Weg ist es möglich, die Vorgabe zentraler gesundheitspolitischer Leitlinien mit Spielräumen für Experimente in der Bereitstellung der Versorgung und ihrer Ausgestaltung im Rahmen eines politischen Wettbewerbs zu verbinden.
Für die weitere Entwicklung des schwedischen Gesundheitswesens dürften die Ergebnisse einer Kommission relevant sein, die sich mit der Zuordnung der Zuständigkeiten im schwedischen Gesundheitssystem beschäftigt. Ob mit grundlegenden Veränderungen zu rechnen ist, ist fraglich. Rückblickend stellt sich die historische Entwicklung des schwedischen Gesundheitssystems mit seinen Reformen spätestens seit Anfang der 1970er-Jahre als Ausarbeitung und Rationalisierung eines demokratisch legitimierten, öffentlich finanzierten und durch die Landtage öffentlich organisierten Leistungsangebotes dar – unter Berücksichtigung der jeweiligen Diskussionen über eine Modernisierung der öffentlichen Verwaltung.