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Migrationspolitik – Juni 2023 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – Juni 2023

Vera Hanewinkel

/ 12 Minuten zu lesen

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems geeinigt. Vor Griechenland sind Hunderte Menschen auf dem Weg nach Europa ertrunken.

Überlebende des Bootsunglücks von Pylos im Hafen von Kalamata, Griechenland: Rund 104 Menschen konnten nach dem Kentern eines Fischkutters gerettet werden, hunderte starben. Der griechischen Küstenwache wird vorgeworfen, eine rechtzeitige Rettung unterlassen zu haben. (© picture-alliance, EPA | YANNIS KOLESIDIS)

Mehr als 108 Millionen Menschen auf der Flucht

Erneut waren Ende 2022 mehr Menschen auf der Flucht als noch im Jahr zuvor. Das zeigt der anlässlich des Interner Link: Weltflüchtlingstags veröffentlichte Externer Link: Jahresbericht des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR). Demnach waren Ende 2022 weltweit 108,4 Millionen Menschen auf der Flucht vor Verfolgung, Konflikten und Gewalt (Externer Link: Ende 2021: 89,3 Millionen). Die meisten davon (62,5 Millionen) waren innerhalb ihrer Länder vertrieben worden. Besonders viele dieser Binnenvertriebenen verzeichneten Syrien (6,8 Millionen), Interner Link: Kolumbien (6,8 Millionen) und die Ukraine (5,9 Millionen). Insgesamt 35,3 Millionen Menschen waren ins Ausland geflohen und hatten dort einen Schutzstatus erhalten. Im UNHCR-Bericht werden sie als Flüchtlinge kategorisiert. Hinzu kamen 5,4 Millionen Menschen, die einen Asylantrag gestellt hatten, über den bis Ende 2022 aber noch nicht entschieden worden war. Zusätzlich zählt UNHCR 5,2 Millionen Menschen, die aus ihren Herkunftsländern geflüchtet waren und internationalen Schutz benötigen.

Mehr als die Hälfte der insgesamt 34,6 Millionen Flüchtlinge unter UNHCR-Mandat sowie Geflüchteten mit Bedarf an internationalem Schutz (52 Prozent) stammte Ende 2022 aus Syrien, der Interner Link: Ukraine und Interner Link: Afghanistan. Die meisten von ihnen, rund 3,6 Millionen Menschen, hatten Zuflucht in der Türkei gefunden, gefolgt von Iran (3,4 Millionen), Kolumbien (2,5 Millionen), Deutschland (2,1 Millionen) und Pakistan (1,7 Millionen). Ein Großteil der Flüchtlinge und Geflüchteten mit Schutzbedarf verblieb in der Herkunftsregion: 70 Prozent waren von Nachbarländern aufgenommen worden. Diese befanden sich zumeist im Globalen Süden: 76 Prozent der Flüchtlinge und Geflüchteten mit Bedarf an internationalem Schutz wurden von Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen beherbergt.

Dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge zu finden (Rückkehr, Integration im Aufnahmeland, Neuansiedlung in einem Drittland) gelang selten – auch, weil die Lösungsfindung langsamer vonstattenging als neue Fluchtbewegungen: Auf jeden Flüchtling, der im Laufe des Jahres 2022 in sein Herkunftsland zurückkehrte (insgesamt 339.300 Personen) oder durch Interner Link: Resettlement in ein Drittland umgesiedelt werden konnte (insgesamt 114.300 Personen), kamen aufgrund von Kriegen, Gewalt und Verfolgung 16 neue Flüchtlinge.

EU-Innenminister einigen sich auf Reform der europäischen Asylpolitik

Die Innenminister:innen der EU-Mitgliedstaaten haben sich am 8. Juni auf eine Externer Link: gemeinsame Verhandlungsposition zurInterner Link: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geeinigt. Dies betrifft zwei Verordnungen: die Asylverfahrensverordnung sowie die Asyl- und Management-Verordnung, welche zukünftig die Interner Link: Dublin-Verordnung ablösen soll. Beide Rechtsakte sind Teil eines Interner Link: Migrations- und Asylpakets, welches die EU-Kommission im Interner Link: September 2020 vorgelegt hatte, um neuen Schwung in die seit 2016 stockende Reform der gemeinsamen Asylpolitik zu bringen. Sie sehen unter anderem Modalitäten und Standards für Asylverfahren vor, die in der gesamten EU eingehalten werden müssen.

Die Innenminister:innen haben im Rat beschlossen, dass an der EU-Außengrenze Schnellverfahren für Asylsuchende eingerichtet werden sollen, die:

  • die nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung bedrohen,

  • aus Ländern mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent kommen,

  • über einen sogenannten sicheren Drittstaat in die EU einreisen oder

  • die nach Einschätzung der Behörden falsche Angaben machen bzw. Informationen – etwa zur Klärung ihrer Identität – zurückhalten.

In diesen Verfahren wird der Asylantrag auf seine Zulässigkeit, nicht aber inhaltlich geprüft. Die Asylsuchenden in den Schnellverfahren gelten als nicht in die EU eingereist (sogenannte Fiktion der Nicht-Einreise) und müssen unter haftähnlichen Bedingungen in streng kontrollierten Asylzentren an den EU-Außengrenzen oder anderen Grenzübergängen und Transitzonen (z. B. an Flughäfen) verbleiben. Wird ihr Asylantrag abgelehnt, sollen sie von dort umgehend in ihre Herkunftsländer oder in als sicher eingestufte Drittstaaten zurückgeführt werden, wobei es zukünftig ausreichen soll, wenn einzelne Regionen des Drittstaats als sicher gelten. Die Asyl- und Rückführungsverfahren an den Außengrenzen sollen maximal sechs Monate lang dauern. Ausnahmen von den Grenzverfahren für Familien mit Kindern, wie sie die deutsche Bundesregierung gefordert hatte, wird es nicht geben.

Um die Staaten an den EU-Außengrenzen zu entlasten, sollen jährlich mindestens 30.000 Geflüchtete aus diesen Staaten auf andere Mitgliedstaaten umverteilt werden. Allerdings sind andere EU-Staaten nicht zur Aufnahme verpflichtet. Stattdessen können sie sich am sogenannten Solidaritätsmechanismus durch Ausgleichszahlungen von mindestens 20.000 Euro pro nicht aufgenommene geflüchtete Person oder durch Maßnahmen wie der Entsendung von Personal oder dem Aufbau von Kapazitäten beteiligen. Um zu verhindern, dass Schutzsuchende nach Ersteinreise in einen anderen EU-Mitgliedstaat weiterreisen und dort Asyl beantragen (sogenannte Sekundärmigration), sehen die Beschlüsse der EU-Innenminister:innen die Verlängerung der Fristen vor, innerhalb derer Asylsuchende in den Ersteinreisestaat rücküberstellt werden können.

Die Innenminister:innen der EU-Mitgliedstaaten trafen ihre Entscheidung im Rat nicht einstimmig. Polen und Ungarn votierten dagegen. Beide Staaten stören sich insbesondere an dem verpflichtenden Solidaritätsmechanismus, der durch die Asylreform eingeführt würde. Sie wollen sich weder an der Umverteilung von Schutzsuchenden beteiligen noch Ausgleichszahlungen leisten. Auf einem EU-Gipfel Ende Juni forderten sie, den Beschluss der EU-Innenminister:innen rückgängig zu machen – ohne Erfolg. Die beiden Rechtsakte, auf die sich der Rat geeinigt hat, werden nun mit dem Europäischen Parlament verhandelt. Die Gesetze sollen noch vor der Europawahl im Juni 2024 beschlossen werden.

Reaktionen auf den Asylkompromiss der EU-Mitgliedstaaten

Die Beschlüsse zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems stießen auf ein gemischtes Echo. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach auf dem Kurznachrichtendienst Externer Link: Twitter von einem "historischen Erfolg – für die Europäische Union, für eine neue, solidarische Migrationspolitik und für den Schutz von Menschenrechten". Auch FDP-Fraktion lobte die Einigung und sieht in der "Verschärfung der gemeinsamen europäischen Asylregelungen" einen "Erfolg". Die CDU/CSU-Fraktion in Bundestag Externer Link: bewertete den EU-Asylkompromiss hingegen als "nicht ausreichend" und forderte weitere Schritte, um irreguläre Migration in die EU und nach Deutschland zu reduzieren. Auch die AfD-Fraktion lehnte den Kompromiss aus dieser Perspektive als "ineffektiv" und nicht weitreichend genug ab.

Die Grünen – als Teil der Regierungskoalition mit SPD und FDP - zeigten sich angesichts der Asylpläne gespalten. Der Parteivorsitzende Omid Nouripour nannte die Zustimmung der Bundesregierung zur Asylreform "einen notwendigen Schritt". Grünen-Co-Vorsitzende Ricarda Lang hatte in einer ersten Reaktion mitgeteilt, die Ampel-Regierung hätte den Asylplänen nicht zustimmen dürfen. Der Europaabgeordnete der Grünen Erik Marquardt kritisierte, dass es im Rat "mit deutscher Zustimmung einen Durchmarsch populistischer Positionen" gegeben habe und warnte vor einer "Abschaffung" des Asylrechts.

Scharfe Kritik an den Asylplänen kommt auch von der Linkspartei, von Jurist:innen, aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Clara Bünger, Sprecherin der Linken für Flucht- und Rechtspolitik, Externer Link: sprach in einer Pressemitteilung von einem "historischen Versagen der EU und der Ampelregierung". Beide hätten sich mit der Zustimmung zur Asylrechtsreform "von einer an Menschenrechten orientierten Asylpolitik verabschiedet". Die Flüchtlingshilfsorganisation ProAsyl und weitere 60 europäische Nichtregierungsorganisationen nannten die Beschlüsse einenExterner Link: "Frontalangriff auf das europäische Asylrecht". Die Europabeauftragte des Ausschusses Migrationsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), Externer Link: Maria Kalin, kritisierte mit Blick auf die Grenzverfahren vor allem den Bruch mit dem Recht auf eine Einzelfallprüfung von Asylanträgen in angemessenen rechtsstaatlichen Verfahren. Der Rat für Migration (RfM), in dem sich Migrationsforschende zusammengeschlossen haben, wies in einer Externer Link: Stellungnahme darauf hin, dass Pilotprojekte an den EU-Außengrenzen wie etwa Schnellverfahren in den Interner Link: Asylzentren auf den griechischen Ägäis-Inseln gezeigt hätten, dass menschenrechtliche Standards nicht eingehalten würden. Migrationsexperte Gerald Knaus vom Think-Tank Europäische Stabilitätsinitiative (ESI) sieht in der Einigung keine Regelung, die zur Wahrung von Flüchtlingsrechten an den EU-Grenzen führen würde. Stattdessen erwartet er, dass weiterhin völkerrechtswidrige Interner Link: Pushbacks stattfinden werden. Externer Link: Fluchtforscher Franck Düvell kritisierte, dass die Beschlüsse "weder historisch noch, solidarisch oder neu noch praktikabel oder moralisch akzeptabel" seien. Man wisse "aus Forschung und Praxis […], dass sie nicht funktionieren". Das Sterben auf dem Mittelmeer würden sie nicht verhindern.

Hunderte Menschen sterben bei Bootsunglück vor Griechenland

Vor der griechischen Küste nahe der Stadt Pylos starben Mitte Juni mehrere Hundert Migrant:innen, als der Fischkutter, auf dem sie nach Europa gelangen wollten, im Mittelmeer kenterte. An Bord des überfrachteten Schiffs sollen sich Schätzungen zufolge 400 bis 750 Menschen befunden haben, von denen nur 104 gerettet werden konnten. Wie es zu dem tödlichen Unglück kommen konnte, wird derzeit von der griechischen Justiz untersucht.

Einige Überlebende werfen der griechischen Küstenwache vor, nicht schnell genug reagiert zu haben und aufgrund eines fehlerhaften Abschleppmanövers schuld am Kippen des Flüchtlingsbootes zu sein. Die griechische Küstenwache war mit einem Patrouillenboot vor Ort und hat nach eigenen Angaben dem Fischkutter Hilfsangebote gemacht, die zurückgewiesen worden seien. Die EU-Grenzschutzagentur Frontex gibt an, der griechischen Küstenwache frühzeitig und mehrfach Hinweise auf das überfüllte Schiff und nicht vorhandene Rettungswesten der Passagiere gegeben zu haben. Zudem sollen Notrufe von Passagieren über die Nichtregierungsorganisation "Watch The Med Alarm Phone Project" an die griechische Küstenwache weitergeleitet worden sein. Eine Rettungsaktion wurde bis zum Kentern des Bootes nicht eingeleitet. Nach Interner Link: internationalem Recht müssen Schiffsbesatzungen, die auf dem Meer Menschen in Seenot antreffen, diesen helfen.

Seenotrettungen zu verzögern ist Externer Link: Aktivist:innen und Migrationsforschenden zufolge seit längerem eine Taktik im Streben der EU-Staaten nach einer Reduzierung irregulärer Migration. Behörden reagierten zeitverzögert oder gar nicht auf Notrufe. Bereits im Oktober 2022 hatte dieExterner Link: Internationale Organisation für Migration (IOM) darauf hingewiesen, dass "viele Todesfälle auf den Migrationsrouten in Richtung europäischer Zielländer durch schnelle und wirksame Hilfe für Migrant:innen in Not verhindert werden könnten". Die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Externer Link: Dunja Mijatović, zeigte sich in einer Stellungnahme zum Weltflüchtlingstag 2023 auch mit Bezug auf das schwere Bootsunglück vor Pylos entsetzt angesichts des "alarmierenden Ausmaßes an Toleranz gegenüber schweren Verletzungen von Menschenrechten von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migrant:innen, das sich in ganz Europa entwickelt hat".

Das vor Pylos verunglückte Boot war von der lybischen Küste nahe der Stadt Tobruk in Richtung Europa gestartet. Neun der 104 Überlebenden wurden festgenommen. Sie sollen als Schleuser agiert haben und Teil eines großen Schleuserrings sein, dessen Hintermänner in Italien und Ägypten vermutet werden. Die griechischen Behörden wollen nun gemeinsam mit der europäischen Polizeibehörde Europol gegen dieses Netzwerk vorgehen. Die Überlebenden des Schiffsunglücks berichteten, pro Kopf zwischen 5.000 und 6.000 Euro für einen Platz auf dem Schiff bezahlt zu haben. Nach Externer Link: Angaben der IOM sind seit 2014 mehr als 27.600 (Flucht-)Migrant:innen beim Versuch der Überfahrt über das Mittelmeer ums Leben gekommen, davon fast 1.900 in den ersten sechs Monaten des Jahres 2023.

Bundestag beschließt reformiertes Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Nachdem am 23. Juni der Bundestag einer Reform des Interner Link: Fachkräfteeinwanderungsgesetzes Externer Link: zugestimmt hat, hat auch der Bundesrat das Gesetz mit wenigen Änderungen am 7. Juli gebilligt. Der Entwurf des Fachkräftegesetzes war im Interner Link: März 2023 von der Bundesregierung beschlossen worden. Das Gesetz senkt die Hürden für die Zuwanderung von in Deutschland gesuchten Arbeitskräften. So sollen zukünftig zugewanderte Personen, die über einen Bildungs- bzw. Berufsabschluss verfügen, jeder qualifizierten Beschäftigung nachgehen dürfen. Bislang waren sie in der Regel auf die Berufe beschränkt, in denen sie ausgebildet wurden. Zudem wird die Berufserfahrung stärker anerkannt, um eine Erlaubnis zur Einwanderung erhalten zu können. So sollen Personen, die in ihrem Herkunftsland einen staatlich anerkannten Berufsabschluss erworben haben und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen können, zum Arbeiten nach Deutschland einwandern dürfen. Neu ist auch die sogenannte Externer Link: Chancenkarte: Erfüllen Ausländer:innen bestimmte Kriterien – etwa mit Blick auf Sprachkenntnisse, Qualifikation oder Alter – dürfen sie für ein Jahr zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland kommen, vorausgesetzt, ihr Lebensunterhalt ist gesichert.

Das neue Gesetz senkt zudem die Schwelle für das zu erwirtschaftende Mindestjahresgehalt bei akademisch ausgebildeten Fachkräften, die mit einerInterner Link: Blauen Karte EU zum Arbeiten nach Deutschland einwandern möchten. IT-Spezialisten sollen auch ohne Hochschulabschluss eine Blaue Karte EU erhalten können; das von ihnen geforderte Mindestgehalt liegt wie bisher (und auch in den Berufsfeldern Mathematik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und Humanmedizin) niedriger. Asylsuchende, die sich zum Stichtag 29. März 2023 bereits im Asylverfahren befanden, erhalten die Möglichkeit eines "Spurwechsels": Finden sie einen Job, können sie aus dem Asylsystem in das Interner Link: Arbeitsmigrationssystem wechseln und eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung erhalten. Ähnlich soll es auch möglich sein, den Zweck des Visums zu wechseln, mit dem ausländische Staatsangehörige (z.B. als Touristen) nach Deutschland eingereist sind. Darüber hinaus soll in einer ergänzenden Verordnung die derzeit bis Ende 2023 befristete Interner Link: Westbalkanregelung entfristet und auf 50.000 statt bisher 25.000 Arbeitskräfte aus diesen Staaten begrenzt werden. Erstmals wird auch ein bedarfsorientiertes Zuwanderungskontingent für unqualifizierte Arbeitskräfte aus anderen Ländern geschaffen. Dieses Kontingent wird von der Bundesagentur für Arbeit entsprechend des arbeitsmarktlichen Bedarfs festgelegt. Die Bunderegierung rechnet hier mit jährlich bis zu 30.000 zusätzlichen Arbeitskräften.

Das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz reagiert auf den demografisch bedingt wachsenden Interner Link: Fach- und Arbeitskräftemangel in Deutschland, der von Externer Link: Unternehmen in Deutschland als eines der größten Risiken für ihr Geschäft betrachtet wird. Laut des Mitglieds des Interner Link: Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ("Wirtschaftsweise"), Monika Schnitzer, benötigt Deutschland jährlich eine Nettozuwanderung von 400.000 Menschen, um das Arbeitskräfteangebot stabil halten zu können. 2022 wanderten nach Externer Link: Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 133.000 Drittstaatsangehörige nach Deutschland ein, um hier zu arbeiten (73.000) oder eine Bildungsmaßnahme wie ein Studium oder eine Ausbildung zu absolvieren (60.000).

Nettozuwanderung in die Bundesrepublik 2022 so hoch wie nie zuvor

Die Nettozuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland war 2022 so hoch wie nie zuvor seit der Einführung der entsprechenden Statistik im Jahr 1950. DasExterner Link: teilte das Statistische Bundesamt mit. Demnach wurden im Laufe des Jahres rund 2,7 Millionen Zuzüge nach Deutschland und 1,2 Millionen Fortzüge ins Ausland registriert, woraus sich eine Nettozuwanderung von knapp 1,5 Millionen ergibt. Zum Vergleich: 2021 waren netto 329.000 Menschen nach Deutschland zugewandert. Die rekordhohe Nettozuwanderung 2022 ist dabei vor allem auf die Interner Link: Flucht von Menschen aus der Ukraine infolge des russischen Angriffskriegs zurückzuführen. Innerhalb des vergangenen Jahres wurden in Deutschland 1,1 Millionen Zuzüge und 138.000 Fortzüge von Menschen aus der Ukraine erfasst. Gestiegen ist aber auch die fluchtbedingte Nettozuwanderung aus Interner Link: Syrien (68.000), Interner Link: Afghanistan (55.000) und der Türkei (49.000). Die in vielen Jahren dominante Nettozuwanderung aus anderen EU-Staaten stieg hingegen nur moderat auf knapp 87.000 (2021: 81.000), wobei die höchsten Wanderungsgewinne auf Rumänien (35.000), Polen (18.000) und Bulgarien (13.000) entfielen – die Staaten, Interner Link: die regelmäßig zu den zahlenmäßig bedeutsamsten Herkunftsländern von Neuzuwandernden in Deutschland zählen.

Mit Blick auf deutsche Staatsangehörige fiel die Nettomigration negativ aus: Es wanderten 83.000 Menschen mehr ab als im gleichen Zeitraum nach Deutschland zuwanderten. Die Hauptzielländer von deutschen Auswandernden waren dabei wie in den Vorjahren die Schweiz (20.000 Fortzüge von Deutschen), Österreich (12.000) und die USA (10.000).

Infolge der hohen Nettozuwanderung wuchs die Bevölkerung Deutschlands 2022 um 1,3 Prozent auf Externer Link: 84,4 Millionen Menschen – auch das ist der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe 1950.

Was vom Monat übrig blieb…

  • Die Zahl der Angriffe auf Unterkünfte von Asylsuchenden ist nach vorläufigen Angaben des Bundesinnenministeriums gestiegen, wie eine Externer Link: Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag ergab. Im ersten Quartal 2023 wurden 45 politisch motivierte Angriffe auf Asylbewerber:innenunterkünfte registriert – mehr als doppelt so viele wie im ersten Quartal 2022. 42 dieser Straftaten entfielen auf Tatverdächtige, bei denen eine rechtsextremistische Motivation vermutet wird. Insgesamt stieg im Jahr 2022 laut dem im Juni 2023 vorgelegten Verfassungsschutzbericht die Zahl der Personen, die in Deutschland als rechtsextrem eingestuft werden. Der Anstieg ist auch darauf zurückzuführen, dass die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt wird. Das BfV geht von rund 10.200 AfD-Mitgliedern mit Rechtsextremismuspotential aus.

  • Externer Link: Die EU stellt Tunesien mehr als eine Milliarde Euro für die wirtschaftliche Stabilisierung und die Eindämmung von Migration in Richtung Europa in Aussicht. Davon sollen 105 Millionen Euro direkt in Maßnahmen zur Reduzierung irregulärer Migration fließen, etwa das Grenzmanagement, die Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Rückführungen. Tunesien ist eines der Haupttransitländer in Nordafrika von Menschen, die versuchen, über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen. Es wird von Präsident Kais Saied zunehmend autoritär regiert. Zuletzt nahm im Kontext einer massiven Wirtschaftskrise und rassistischer Äußerungen Saids die Gewalt gegen Migrant:innen aus Subsahara-Afrika stark zu.

  • Ein britisches Berufungsgericht hat entschieden, dass der von der Regierung des Vereinigten Königreichs geplante Interner Link: Transfer von Asylsuchenden nach Ruanda gesetzeswidrig ist. Ruanda sei kein sicherer Drittstaat, weil es Asylsuchenden keinen ausreichenden Schutz vor einer Abschiebung in ihr Herkunftsland biete, wo ihnen Verfolgung oder unmenschliche Behandlung drohe. Das Berufungsgericht kippte damit eine im Interner Link: Dezember 2022 vom High Court getroffene Entscheidung, wonach die Abschiebung nach Ruanda rechtens sei. Das Urteil kann noch vor dem Obersten Gerichtshof angefochten werden.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Von den weltweit 35,3 Millionen Flüchtlingen ("refugees"), stehen 29,4 Millionen unter dem Mandat des UNHCR. Bei den übrigen 5,9 Millionen handelt es sich um Palästina-Flüchtlinge, die vom Interner Link: UN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) betreut werden. Sie fließen zwar in die Gesamtstatistik der Flüchtlinge weltweit ein, werden im UNHCR-Bericht darüber hinaus jedoch weitgehend aus den Analysen ausgeklammert.

  2. Mitte 2022 führte UNHCR die neue Kategorie "Andere Menschen mit Bedarf an internationalem Schutz" (other people in need of international protection) ein. In diese fallen Personen, die aus ihren Herkunftsländern geflohen sind, aber nicht den Kategorien Asylsuchende, Flüchtlinge bzw. Menschen in flüchtlingsähnlichen Situationen zugeordnet werden können, bei denen aber dennoch ein Bedarf an internationalem Schutz auszumachen ist (z.B. Schutz vor Abschiebung, Zugang zu Grundversorgung).

  3. Das zu erwirtschaftende Bruttojahresgehalt sinkt von zwei Dritteln auf 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und beträgt im Jahr 2023 43.800 Euro (bislang 58.400 Euro). Für IT-Fachkräfte sowie Fachkräfte aus den Berufsfeldern Mathematik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und Humanmedizin sinkt das geforderte Bruttojahresgehalt von 52 Prozent auf 45,3 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und beträgt 2023 39.682,80 Euro (bislang 45.552 Euro).

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Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de