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Verwaltungsrecht, besonderes | bpb.de

Verwaltungsrecht, besonderes

Es behandelt die Normen der einzelne Rechtsgebiete desInterner Link: Verwaltungsrechts, die von unterschiedlichen Interner Link: Behörden auf der Ebene der Interner Link: Kommunen, Interner Link: Bundesländer oder des Bundes zu beachten sind. Zum besonderen Verwaltungsrecht gehören beispielsweise das Interner Link: Asyl- und Interner Link: Ausländerrecht, das Interner Link: Baurecht, das Polizeirecht (Interner Link: Polizeigesetz (PolG)) und das Interner Link: Umweltrecht.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten