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Erfolgsdelikte

Handlungen, bei denen die Interner Link: Strafe an einen konkret eingetretenen Erfolg anknüpft (z. B. körperlicher Interner Link: Schaden oder Besitzverlust). Hier liegt in der Regel die Verletzung eines fremden Interner Link: Rechtsguts vor, anders als bei einem Interner Link: Gefährdungsdelikt.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten