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Rechtsgut | bpb.de

Rechtsgut

Bezeichnet ein durch Interner Link: Gesetze geschütztes Interesse, ein Interner Link: Recht oder eine Interner Link: Sache. Die Würde des Menschen oder das Leben sind genauso R. wie die öffentliche Sicherheit, die Interner Link: Meinungsfreiheit oder das Interner Link: Eigentum.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten