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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) | bpb.de

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Seit 2018 geltende Interner Link: Verordnung der Interner Link: Europäischen Union (EU) zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der EU-Datenschutzreform. Ziel der D. ist es, die Interner Link: Grundrechte und Grundfreiheiten von natürlichen Interner Link: Personen in Bezug auf ihre Daten noch besser zu schützen. Personenbezogene Daten sind Informationen, die einem Menschen aufgrund seiner Identität zugeordnet werden können. Die Verarbeitung dieser Daten durch automatisierte Systeme (z. B. Computer) und auch durch nicht automatisierte Systeme muss dem Betroffenen gegenüber offengelegt werden. Außerdem darf sie nur erfolgen, wenn sie erforderlich ist und der Betroffene eingewilligt hat. Zudem sind wichtige Grundsätze zu berücksichtigen, u. a. Datensparsamkeit und Vertraulichkeit. Die Durchsetzung der D. wird von jedem Interner Link: Mitgliedstaat der EU durch eine eigene Aufsichtsbehörde überwacht.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten