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Bürgergeld-Gesetz | bpb.de

Bürgergeld-Gesetz

Das B. vom 16.12.2022 enthält eine ganze Reihe grundlegender Änderungen des SGB II (Interner Link: Sozialgesetzbuch (SGB)) und ist mit der Umbenennung der Interner Link: Grundsicherung für Arbeitsuchende in »Interner Link: Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende« verbunden. Es tritt ab dem 1.1.2023 in mehreren Schritten in Kraft. In einem ersten Schritt sind die Interner Link: Regelbedarfe des SGB II deutlich angehoben worden, um dem erheblichen Anstieg der Inflation im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine Rechnung zu tragen. Da viele Leistungsberechtigte zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt verstärkter Unterstützung bedürfen, hat der Interner Link: Gesetzgeber bei den Leistungsgrundsätzen den Vorrang einer unmittelbaren Aufnahme einer Erwerbstätigkeit abgeschwächt. So sollen etwa Personen ohne Berufsabschluss gezielt unterstützt werden, einen Ausbildungsabschluss nachzuholen (§ 3 Abs. 1 Satz 4 SGB II). Das Gesetz sieht u. a. weiterhin Leistungsverbesserungen bei den Bedarfen für Unterkunft (Interner Link: Bedarfe für Unterkunft und Heizung), höhere Interner Link: Absetzbeträge bei der Einkommensanrechnung und Änderungen zugunsten der Leistungsberechtigten bei der Vermögensberücksichtigung vor. Das B. setzt auch die Entscheidung des BVerfG zu den Interner Link: Sanktionen im SGB II um.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten