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Blockchain | bpb.de

Blockchain

Wörtlich: Kette von Blöcken/Vorgängen. Technologie, bei der Informationen in einer dezentral organisierten, d. h. auf viele Rechner verteilten, Datenbank gespeichert werden. Vorzug der B. soll neben deren Effizienz insbesondere die Sicherheit vor (menschlichen) Fehlern und absichtlichen Fälschungen sein. Sie findet nicht nur für die Kryptowährung Bitcoin Anwendung, sondern teilweise auch für Interner Link: Smart Contracts und Register wie das Interner Link: Grundbuch (nicht in Deutschland). Im Koalitionsvertrag wurde Ende 2021 beschlossen, durch Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen die Anwendungsmöglichkeiten dieser Technologie auszubauen, auch innerhalb von Interner Link: Behörden.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten