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Beweislast | bpb.de

Beweislast

Kann in einem Rechtsstreit der Interner Link: Beweis für das Vorliegen bestimmter Interner Link: Tatsachen nach Ausschöpfung der Ermittlungsmöglichkeiten nicht geführt werden, geht die Nichterweislichkeit der behaupteten Tatsache nach den Grundsätzen der B. in der Regel zu Lasten desjenigen, der aus dieser Tatsache Rechte herleiten will. Hat die Gegenseite eines Rechtsstreits Beweismöglichkeiten erschwert, sind ggf. Beweiserleichterungen zuzubilligen. Im Strafrecht gilt der GrundsatzInterner Link: In dubio pro reo.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten