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Migrationspolitik – Januar 2022 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – Januar 2022

Vera Hanewinkel

/ 10 Minuten zu lesen

Deutschland ist weiterhin das EU-Land mit der höchsten Zuwanderung. In einem Prozess um Staatsfolter wurde ein Syrer von einem deutschen Gericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Die neue EU-Asylagentur hat ihre Arbeit aufgenommen. Der Monatsrückblick.

Baumaschinen auf der polnischen Seite der Grenze zu Belarus. Eine 180 Kilometer lange und 5,5 Meter hohe Metallwand soll illegale Einreisen aus Belarus verhindern. (© picture-alliance, ZUMAPRESS.com | Attila Husejnow)

Afghanische Asylsuchende erhalten häufiger Schutz

Menschen aus Interner Link: Afghanistan, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, wird häufiger ein Interner Link: Schutzstatus gewährt. Das geht aus Externer Link: Daten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervor. Demnach stieg die sogenannte Interner Link: Gesamtschutzquote für afghanische Staatsangehörige von 40,3 Prozent im Januar 2021 auf 70,4 Prozent im Januar 2022. Im Januar 2022 entschied das BAMF über 2.283 Asylanträge von Menschen aus Afghanistan.

Insgesamt nahm das BAMF im Januar16.029 Asylanträge entgegen: 13.726 Erst- und 2.303 Folgeanträge. Das bedeutet einen Anstieg um 10,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat (Januar 2021: 14.448 Asylanträge). Unter den Erstantragstellenden waren 1.680 in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr. Die meisten Erstantragstellenden kamen aus Syrien (3.971), Afghanistan (2.559) und Irak (1.649). Insgesamt Interner Link: traf das BAMF Entscheidungen über die Asylanträge von 15.418 Personen: In 7.128 Fällen wurde ein Schutzstatus gewährt. Damit belief sich die Gesamtschutzquote auf 46,2 Prozent (Januar 2021: 43,9 Prozent). Die Zahl noch nicht entschiedener Asylverfahren stieg auf 112.928. Darunter fallen rund Externer Link: 41.000 Asylanträge von Personen, die bereits in Griechenland als schutzberechtigt anerkannt worden sein sollen, allerdings aufgrund der dortigen Interner Link: schlechten Lebensbedingungen für Geflüchtete nach Deutschland weitergewandert sind (sogenannte Sekundärmigration). Mehrere deutsche Gerichte haben die Rückführung von Geflüchteten nach Griechenland Interner Link: untersagt, weil sie dort ihre elementarsten Bedürfnisse ("Bett, Brot, Seife") nicht befriedigen könnten.

Faeser erklärt Afghanistan zum Herkunftsland "mit guter Bleibeperspektive"

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Externer Link: schätzt, dass aus Afghanistan geflohene Menschen "absehbar nicht dorthin zurückkehren können", sie also eine "gute Bleibeperspektive" in Deutschland hätten. Dies ermöglicht es afghanischen Asylsuchenden, bereits während eines noch laufenden Asylverfahrens an Integrationsmaßnahmen wie Sprach- und Orientierungskursen (sogenannte Interner Link: Integrationskurse) teilzunehmen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte bereits im Oktober 2021 angekündigt, afghanischen Asylantragstellenden Zugang zu den von seinem Ministerium verantworteten Berufssprachkursen zu gewähren. Vor dem Hintergrund der erneuten Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 ist perspektivisch mit einem Anstieg der Gesamtschutzquote für Asylantragstellende aus Afghanistan zu rechnen. Diese gibt den Anteil an Asylverfahren an, in denen das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantragstellenden einen Interner Link: Schutzstatus gewährt hat. Als Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive gelten Menschen, die aus Herkunftsländern mit einer Schutzquote von über 50 Prozent kommen. Neben Afghanistan Externer Link: trifft dies derzeit auf Eritrea, Syrien und Somalia zu (Stand: 17.02.2022).

Deutschland im EU-Vergleich Hauptziel von Migration

Interner Link: Deutschland ist im Vergleich aller EU-Staaten weiterhin das Land mit der höchsten Zuwanderung, gefolgt von Spanien, Frankreich und Italien. Das geht aus dem im Januar veröffentlichten Externer Link: Migrationsbericht der Bundesregierung für das Jahr 2020 hervor. Allerdings ist die Zuwanderung nach Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich gesunken – Reisebeschränkungen zur Eindämmung der Interner Link: Corona-Pandemie haben diese Entwicklung nochmals verstärkt. Die Bundesrepublik verzeichnete 2020 1.186.702 Zuzüge (2019: 1.558.612). Dem standen 966.451 Fortzüge gegenüber (2019: 1.231.552). Damit belief sich die Nettozuwanderung, also die Differenz aus Zu- und Fortzügen, auf 220.251 Personen (2019: 327.060). Mehr als die Hälfte der Zugewanderten (54,6 Prozent) kam aus einem EU-Mitgliedsland (inkl. Vereinigtes Königreich), vor allem aus Rumänien (185.924 Zugezogene, tatsächliche Nettozuwanderung 36.824), Polen (103.496, tatsächliche Nettozuwanderung 5.283) und Bulgarien (72.734, tatsächliche Nettozuwanderung 22.757). Diese drei Länder führten 2020 auch die Liste der Hauptherkunftsländer neu Zugewanderter insgesamt an.

Unter Menschen aus Staaten, die nicht zur EU gehören, kamen die meisten aus Syrien (28.234), der Türkei (24.726) und Indien (19.299). Die meisten dieser sogenannten Drittstaatsangehörigen reisten aus humanitären Gründen nach Deutschland ein.

Insgesamt wurden 2020 in Deutschland 102.581 Erstanträge auf Asyl gestellt. Damit sank die Zahl der Asylerstanträge erstmals wieder unter das Niveau von 2013 (109.580). 26.520 Asylantragstellende waren in Deutschland geborene Kinder, 2020 reisten also 76.061 Asylantragstellende neu nach Deutschland ein. Weitere 86.529 Menschen reisten 2020 ein, um in Deutschland ein Studium aufzunehmen (sogenannte Bildungsausländer:innen). Das waren 22 Prozent weniger als 2019 (110.974). Rückläufig waren 2020 auch der Familiennachzug und die Erwerbsmigration: So erhielten 58.022 Drittstaatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (2019: 96.633), darunter 6.412 Angehörige von in Deutschland lebenden Schutzberechtigen. 29.747 ausländische Staatsangehörige kamen von außerhalb der EU zum Arbeiten nach Deutschland (2019: 64.219); 55,8 Prozent davon waren qualifizierte oder hochqualifizierte Fachkräfte. Die Erwerbsmigration war in den Jahren vor Ausbruch der Corona-Pandemie gestiegen. Das Anfang März 2020 in Kraft getretene Interner Link: Fachkräfteeinwanderungsgesetz baut weitere Hürden für die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften ab, konnte aber wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie 2020 seine Wirkung (noch) nicht entfalten.

Das Wanderungsgeschehen zwischen Deutschland und dem Ausland hat 2021 wieder zugenommen. Das Statistische Bundesamt Externer Link: schätzt den Saldo aus Zu- und Fortzügen auf der Basis vorläufiger Daten auf zwischen 270.000 und 320.000 Personen. Der Trend zeigt sich auch in der Interner Link: Zahl der 2021 in Deutschland gestellten Asylanträge, die das BAMF auf 190.816 beziffert (148.233 Erstanträge und 42.583 Folgeanträge).

Prozesse gegen Syrer um Staatsfolter

Im weltweit ersten Strafprozess wegen Staatsfolter in Syrien ist ein in Deutschland lebender Syrer vom Oberlandesgericht Koblenz zu lebenslanger Haft Externer Link: verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 58-Jährige als Leiter einer Vernehmungsabteilung (für den Raum Damaskus) in einem Gefängnis des syrischen Geheimdienstes zwischen April 2011 und September 2012 Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat. Verurteilt wurde er u.a. für Tötung, Folter, schwerwiegende Freiheitsberaubung, besonders schwere Vergewaltigung und Mord in 27 Fällen. Das Urteil basiert unter anderem auf mehr als 80 Zeugenaussagen. Im Prozess kam das sogenannte Weltrechtsprinzip zum Tragen, welches die weltweite Verfolgung von Straftaten unabhängig vom Tatort und der Nationalität von Täter und Opfer ermöglicht. Damit sind deutsche Gerichte auch dann für Prozesse zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig, wenn die Straftat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zu Deutschland aufweist.

In Frankfurt am Main begann im Januar ein weiterer Prozess gegen einen syrischen Staatsangehörigen. Der Anklageschrift Externer Link: zufolge soll er sich als Assistenzarzt in zwei Militärkrankenhäusern in Damaskus und Homs sowie in einem Gefängnis des Militärgeheimdienstes an Folterungen beteiligt haben; ebenso soll er in einem Fall einen Gefangenen vorsätzlich getötet haben. Für Militärärzte und Mitarbeitende des Geheimdienstes hat das Regime von Präsident Bashar al-Assad Straffreiheit erlassen. Damit werden sie in Syrien auch für Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht zur Verantwortung gezogen.

Vor 15 Jahren: Rumänien und Bulgarien treten der EU bei

Am 1. Januar Interner Link: 2007 traten Rumänien und Bulgarien der Europäischen Union bei – mit migratorischen Folgen für die Bundesrepublik Deutschland. Zwar galt hierzulande eine Übergangsfrist von sieben Jahren, bis Interner Link: Staatsangehörige beider Länder 2014 die volle Freizügigkeit erlangten. Dennoch Externer Link: zeigen Daten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, dass sich die Zahl der in Deutschland lebenden bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen bereits im Zeitraum von 2004 bis 2013 fast vervierfachte. So lebten am 30. April 2014 rund 159.000 Menschen aus Bulgarien und 295.000 aus Rumänien in Deutschland.

Mit dem Wegfall der letzten Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit beschleunigte sich die Zuwanderung aus den beiden osteuropäischen Staaten. Im Dezember 2021 Externer Link: lebten rund 1,25 Millionen rumänische und bulgarische Zugewanderte in Deutschland. Rumänien Externer Link: zählt neben der Türkei, Polen, Syrien und Italien zu den fünf zahlenmäßig bedeutendsten Herkunftsländern von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen. Sorgte die Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien (sogenannte EU-2) insbesondere 2013 und 2014 für Schlagzeilen und hitzige Diskussionen um eine angebliche "Armutsmigration" bzw. eine "Zuwanderung in die Sozialsysteme", so zeigt sich heute: Deutschland hat wirtschaftlich von der Zuwanderung aus der EU-2 profitiert. Im November2021 waren Externer Link: laut Bundesagentur für Arbeit rund 467.900 rumänische und 174.900 bulgarische Staatsangehörige sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Im gleichen Monat Externer Link: lag die Externer Link: Beschäftigungsquote von Menschen aus Bulgarien und Rumänien bei 66,6 Prozent und damit fast so hoch wie in der Gesamtbevölkerung (68,9 Prozent) und deutlich höher als in der ausländischen Bevölkerung (54,6 Prozent).

Rumänische und bulgarische Staatsangehörige tragen etwa zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung in Deutschland bei. Ende 2020 waren Externer Link: laut Bundesärztekammer 1.883 Ärzt:innen aus Bulgarien und 4.916 Ärztinnen und Ärzte aus Rumänien in Deutschland gemeldet. Rumänien ist damit hinter Syrien das zweitwichtigste Herkunftsland von in Deutschland praktizierenden Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Bulgarien und Rumänien sind zudem wichtige Herkunftsländer von Pflegekräften.

Polen baut permanente Grenzmauer zu Belarus

Polen hat mit dem Bau einer dauerhaften Grenzsperranlage an der Grenze zu seinem Nachbarland Belarus begonnen. Die Metallwand soll mehr als 180 Kilometer lang und 5,5 Meter hoch werden. Zudem wird sie mit Kameras und Bewegungsmeldern ausgestattet. Der Bau der Grenzmauer war im Interner Link: Oktober 2021 vom polnischen Parlament beschlossen worden. Es billigte dafür eine Bausumme von umgerechnet mehr als 350 Millionen Euro. Die neue Grenzsperranlage soll den 2,5 Meter hohen Stacheldrahtzaun ersetzen, den die polnische Regierung im Interner Link: August 2021 als Reaktion auf eine zunehmende Zahl illegaler Einreisen aus Belarus hatte errichten lassen.

Polen und die EU werfen dem belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko vor, gezielt Schutzsuchende aus Ländern wie Irak und Afghanistan an die polnische Grenze zu bringen. So solle die EU unter Druck gesetzt werden, Interner Link: die gegen das belarussische Regime verhängten Sanktionen zurückzunehmen.

Nach Angaben des polnischen Grenzschutzes haben 2021 rund 39.700 Geflüchtete versucht, die Grenze ohne Erlaubnis zu passieren. Wegen der hohen Zahl an Übertritten hatte Polen Anfang September 2021 den Notstand an der Grenze zu Belarus verhängt und das Asylrecht eingeschränkt. Im Dezember kündigte die EU-Kommission an, Polen, Lettland und Litauen erlauben zu wollen, bestimmte Schutzrechte vorrübergehend auszusetzen – etwa Asylverfahren an der Grenze zu verlängern und Abschiebungen zu vereinfachen. Polen lehnte den Vorschlag ab und will Asylverfahren stattdessen gänzlich aussetzen. Beobachtern zufolge betreibt das Land massiv völkerrechtswidrige Pushbacks: Polens Grenzschützer drängen Schutzsuchende umgehend nach Belarus zurück, ohne ihnen die im internationalen Recht vorgesehene Möglichkeit zu geben, einen Asylantrag zu stellen. Dabei kommuniziert das Land ganz offen, dass es sich dabei um eine vermeintlich legitime Strategie zur "Verteidigung der Grenze" gegen eine "hybride Bedrohung" handele. Die Zahl entdeckter illegaler Einreiseversuche ist derweil stark zurückgegangen – von täglich fast 1.000 im November 2021 auf einige Dutzend pro Tag Duzend im Januar 2022.

Zahl illegaler Grenzübertritte gestiegen

2021 Externer Link: registrierte die Interner Link: Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) rund 196.000 illegale Grenzübertritte an den Außengrenzen der EU. Das war ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr, als die grenzüberschreitende Mobilität durch Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie deutlich zurückgegangen war. Insgesamt erreichte die Zahl entdeckter illegaler Grenzübertritte damit 2021 ein Niveau wie zuletzt 2017, als Frontex 204.734 illegale Grenzübertritte Externer Link: erfasste.

Die meisten Menschen, die ohne Erlaubnis in die EU einreisten, kamen aus Syrien, gefolgt von Menschen aus Tunesien, Marokko, Algerien und Afghanistan. Interner Link: Syrien und Interner Link: Afghanistan zählen dabei zu den Hauptherkunftsländern von Schutzsuchenden, die in der EU Asyl beantragen. Ihnen bleibt mangels legaler und sicherer Einreisealternativen, etwa dem Interner Link: Resettlement, häufig keine andere Wahl, als illegal in die EU einzureisen, um Asyl beantragen zu können.

Die meisten illegalen Grenzübertritte registrierte Frontex auf der Migrationsroute über das zentrale Mittelmeer (65.362), ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Jahr 2019 (14.003), kurz vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie. Auch auf der Migrationsroute über den Westbalkan verzeichnete Frontex 2021 deutlich mehr illegale Einreiseversuche (60.541) als 2019 (15.152). Auf dieser Route werden Menschen häufig mehrfach beim Versuch der illegalen Einreise aufgegriffen, weil sie oft bereits seit längerer Zeit in der Region festsitzen und immer wieder versuchen, ihren Weg in Richtung EU fortzusetzen.

Den stärksten Anstieg illegaler Grenzübertritte verzeichnete die Migrationsroute über Belarus, auch wenn die absoluten Zahlen hier im Vergleich zu den Haupteinreiserouten deutlich geringer ausfallen. So stieg die Zahl der illegalen Einreiseversuche an der Grenze von Lettland, Litauen und Polen mit Belarus von 722 im Jahr 2019 auf 7.915 im Jahr 2021. Demgegenüber war die Zahl der von Frontex erfassten illegalen Grenzübertritte auf der hauptsächlich zwischen der Türkei und Griechenland verlaufenden östlichen Mittelmeerroute deutlich rückläufig. Wurden hier 2019 insgesamt 83.333 irreguläre Grenzübertritte festgestellt, so waren es zwei Jahre später 20.373.

Neue EU-Asylagentur nimmt Arbeit auf

Im Januar hat die neue Externer Link: Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) ihre Arbeit Externer Link: aufgenommen. Sie ersetzt das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO). Die Agentur soll die EU-Mitgliedstaaten bei der Versorgung von Schutzsuchenden und in Asylverfahren stärker technisch und operativ unterstützen sowie zu einheitlicheren Entscheidungen über Asylanträge beitragen. Dadurch soll die Funktionsweise des Interner Link: Gemeinsamen Europäischen Asylsystems verbessert werden, das sich seit mehreren Jahren in einem stockenden Externer Link: Reformprozess befindet.

Die Einrichtung einer EU-Asylagentur geht auf einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission im Juni 2016 zurück. Diesen bekräftigte die Kommission erneut in ihrem im Interner Link: September 2020 vorgestellten Externer Link: Migrations- und Asylpaket. Im Juni 2021 Externer Link: erzielten der Vorsitz des Rats der Europäischen Union und Vertretungsleute des Europäischen Parlaments schließlich eine vorläufige Einigung über eine Vorordnung für die neue Asylagentur, die im Dezember vom Rat Externer Link: angenommen wurde.

Was vom Monat übrig blieb…

Die Jury der "Sprachkritischen Aktion" hat den Begriff "Pushback" zum Unwort des Jahres 2021 Externer Link: gekürt. Er beschönige einen menschenfeindlichen Prozess, "der den Menschen auf der Flucht die Möglichkeit nimmt, das Menschen- und Grundrecht auf Asyl wahrzunehmen", hieß es in der Begründung. In den letzten Externer Link: Jahren waren weitere Begriffe mit Bezügen zu Migrationsdebatten zu Unwörtern gekürt worden, z.B. "Rückführungspatenschaften" (2019) und "Anti-Abschiebe-Industrie" (2018).

Frankreich will für die Zeit seiner am 1. Januar begonnenen EU-Ratspräsidentschaft einen Schwerpunkt auf die Reform des Schengenraums und der europäischen Asylpolitik Externer Link: legen. Hierfür ist u.a. ein besserer Außengrenzschutz, die Unterbindung irregulärer Migration und ein gemeinsames Vorgehen bei Rückführungen vorgesehen. Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) Externer Link: forderte Frankreich und Tschechien (EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2022) unterdessen auf, sich für einen besseren Schutz von Geflüchteten einzusetzen und Anstrengungen gegen die völkerrechtswidrige Praxis von "Pushbacks" zu unternehmen.

Im Januar haben private Hilfsorganisationen erneut hunderte Menschen aus Seenot gerettet, die in seeuntauglichen Booten versucht hatten, von der nordafrikanischen Küste aus in die EU zu gelangen. Das Mittelmeer gehört zu den gefährlichsten Fluchtrouten der Welt. Nach Externer Link: Angaben der Interner Link: Internationalen Organisation für Migration (IOM) kamen 2021 2.048 Menschen beim Versuch der Überfahrt ums Leben oder werden seither vermisst. Die Dunkelziffer

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Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de