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Verwaltungsgericht | bpb.de

Verwaltungsgericht

Interner Link: Gericht der Interner Link: Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es entscheidet im ersten Interner Link: Rechtszug über alle Streitigkeiten, für die der Interner Link: Verwaltungsrechtsweg offensteht.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten