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Streitbeilegung, außergerichtliche | bpb.de

Streitbeilegung, außergerichtliche

Rechtliche Streitigkeiten können durch die Entscheidung eines staatlichen Interner Link: Gerichts beendet werden, durch Interner Link: Beschluss oder Interner Link: Urteil. Es gibt aber auch verschiedene Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktlösung. Dazu gehören insbesondere die Interner Link: Mediation, die Interner Link: Schlichtung und das Interner Link: Schiedsgericht. Der Unterschied zwischen diesen Formen der S. besteht vor allem in der Rolle Dritter bzw. deren Entscheidungsbefugnissen. Ein Interner Link: Vergleich kann sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich geschlossen werden.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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