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Mandat | bpb.de

Mandat

Bezeichnet eine Auftragsbeziehung, bei der jemand für einen anderen legitimerweise handelt. Der Begriff wird in sehr unterschiedlichen Kontexten verwendet. Der Interner Link: Anwalt erhält ein M. und wird dann im Auftrag seiner Mandanten tätig. Ein M. nehmen auch gewählte Volksvertreter wahr; sie sollen im Auftrag der Wähler im Interner Link: Parlament tätig werden. Der Interner Link: UN-Sicherheitsrat kann ein Mandat, also einen Auftrag erteilen, etwas zu unternehmen, etwa eine Friedenstruppe in ein Krisengebiet zu schicken.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten