Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Klageerzwingungsverfahren | bpb.de

Klageerzwingungsverfahren

Steht im Interner Link: Ermittlungsverfahren als streng förmliches Verfahren neben der allgemeinen Dienstaufsichtsbeschwerde zur Verfügung. Gibt dem Verletzten einer Interner Link: Straftat unter engen Voraussetzungen (vgl. § 172 StPO) die Möglichkeit, die Erhebung einer Interner Link: Anklage durch die Interner Link: Staatsanwaltschaft zu erzwingen, wenn diese der Meinung ist, das Verfahren einzustellen. Dies sichert das Interner Link: Legalitätsprinzip. Gegen die Verfahrenseinstellung der Interner Link: Staatsanwaltschaft muss dafür binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe an den Verletzten eine Entscheidung der übergeordneten Behörde beantragt werden. Soweit auch diese (aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen) nicht die Voraussetzungen für eine Anklageerhebung annimmt, muss binnen eines weiteren Monats eine Entscheidung durch das Interner Link: Oberlandesgericht (OLG) von einem Interner Link: Rechtsanwalt beantragt werden. Das K. ist ausgeschlossen bei Interner Link: Delikten, die mit der Interner Link: Privatklage verfolgt werden können, oder in den Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft aus Gründen des Interner Link: Opportunitätsprinzips von einer Anklageerhebung abgesehen hat.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten