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Homogenitätsprinzip | bpb.de

Homogenitätsprinzip

Im Interner Link: Grundgesetz (GG) werden die Interner Link: Bundesländer gemäß Art. 28 GG auf eine republikanische, demokratische, soziale und rechtsstaatliche Interner Link: Verfassungsordnung verpflichtet. Das entspricht den Vorgaben, die Art. 20 GG für den Bund normiert. Deshalb spricht man von einem Homogenitätsgebot, was verlangt, dass die staatliche Ordnung der Länder derjenigen des Bundes entsprechen muss.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten