Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Berufsförderungswerke | bpb.de

Berufsförderungswerke

Sie sind – wie die Interner Link: Berufsbildungswerke – Einrichtungen der beruflichen Interner Link: Rehabilitation (§ 51 Abs. 1 SGB IX) und bieten Maßnahmen der beruflichen Neuorientierung oder Weiterbildung für erwachsene Menschen mit Interner Link: Behinderung an. In ihnen können Aus- und Weiterbildungen auch außerhalb des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung gefördert werden (§ 117 Abs. 1 S. 2 SGB III). Während der Maßnahmen stehen den Berechtigten begleitende medizinische, psychologische und soziale Fachdienste zur Verfügung. Finanziert werden die Leistungen der B. von den Rehabilitationsträgern.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten