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Angeschuldigter | bpb.de

Angeschuldigter

wird eine Person genannt, gegen die die Interner Link: Staatsanwaltschaft Interner Link: Anklage erhoben hat, solange das Strafgericht noch keinen Interner Link: Eröffnungsbeschluss erlassen hat. Die Anklage kann in diesem Zwischenverfahren noch zurückgenommen werden.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten