Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Meldepflicht | bpb.de

Meldepflicht

In verschiedenen Gesetzen vorgeschriebene Verpflichtung oder Obliegenheit, sich bei einer öffentlichen Stelle persönlich zu melden oder Informationen dort hin zu geben. So unterliegen die Interner Link: Arbeitgeber im Bereich des Interner Link: Sozialversicherungsrechts verschiedenen M. (§ 28a SGB IV), die für das Funktionieren der Sozialversicherung unerlässlich sind. Arbeitslose unterliegen für die Zeit, für welche sie Anspruch auf Interner Link: Arbeitslosengeld beanspruchen der M. (§ 309 SGB III). Diese allgemeine M. soll einen effektiven Einsatz der Instrumente der aktiven Arbeitsförderung ermöglichen und ist auch für die Leistungssachbearbeitung erforderlich. Leistungsberechtigte des Interner Link: Bürgergelds unterliegen ebenfalls der Meldepflicht (vgl. § 59 SGB II).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten