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Links- und rechtsextremistische Straftaten im Vergleich | Linksextremismus | bpb.de

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Links- und rechtsextremistische Straftaten im Vergleich Ein differenzierter Blick in die offizielle Statistik

Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber

/ 9 Minuten zu lesen

Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, und Nancy Faeser, Bundesministerin für Inneres und Heimat, präsentieren in der Bundespressekonferenz den Verfassungsschutzbericht 2022. (© picture-alliance/dpa)

Alljährlich werden die Daten zu extremistischen Straftaten veröffentlicht. Dabei kommt es nicht selten zu unterschiedlichen Deutungen, die etwa eine besondere Gefahr einmal mehr im Linksextremismus oder einmal mehr im Rechtsextremismus sehen. Mitunter spielen dabei politische Absichten eine gewisse Rolle, es kann aber auch Fehldeutungen angesichts der bestehenden Komplexität geben. Denn bereits die Ebenen von Gewalt- und Straftaten werden durcheinandergeworfen, Erstgenannte sind eine Unterkategorie der allgemeinen Straftaten. Darüber hinaus geht es bei den präsentierten Daten nur begrenzt um die Qualität, sondern eher um die Quantität der gemeinten Taten. Auch dies löst gelegentlich inhaltliche Irritationen mit problematischen Zuordnungen aus. Hier soll bezogen auf links- und rechtsextremistische Straftaten dazu ein differenzierter Vergleich vorgenommen worden. Da auch dies mitunter Irritationen auslöst, sei bereits einleitend eine Klarstellung vorgenommen: Die offene Frage nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden steht für einen Vergleich. Damit geht nicht notwendigerweise eine Gleichsetzung einher.

Beschreibung der Datengrundlage für den Vergleich

Ausgangsbasis für die Betrachtung sind die Daten, welche das Bundeskriminalamt (BKA) als „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) bezeichnet und in folgende Kategorien unterteilt: „PMK – rechts“, „PMK – links“, „PMK – religiöse Ideologie“, „PMK – ausländische Ideologie“ und “PMK – nicht zuzuordnen“. Als „extremistisch motivierte Straftaten“ wird davon nur ein Teilbereich angesehen, die Ablehnung der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ bildet dafür das Kriterium zur Unterscheidung. Demgemäß geht das BKA davon aus, dass nicht alle politisch motivierten Straftaten auch als extremistisch einzuschätzen sind. Die folgende Analyse behandelt aber lediglich die extremistischen Straftaten. Dabei gilt es noch folgenden Gesichtspunkt zu berücksichtigen: Das BKA erhebt einschlägige Daten allgemein, wobei der polizeiliche Arbeitshintergrund die konkrete Erfassung und Präsentation bedingt. Analytische Einschätzungen der gemeinten Entwicklungen können sich nur darauf stützen, denn anderes Datenmaterial in einem solchen Umfang liegt nicht vor. Gleichwohl schließt diese Einsicht nicht notwendigerweise kritische Fragen oder Kommentare aus.

Differenzierung von Gewalt- und Straftaten für den Vergleich

Neben der Differenzierung von extremistischen und nicht-extremistischen Formen politisch motivierter Kriminalität bedarf es noch einer weiteren Unterscheidung, nämlich der zwischen Gewalt- und Straftaten. Dabei stellt die letztgenannte Bezeichnung den Oberbegriff dar. Anders formuliert: Gewalttaten bilden bei den Straftaten einen Teilbereich. Es bedarf daher bei der vergleichenden Betrachtung auch immer des Blicks darauf, was in Augenschein genommen wird: eben nur die Gewalttaten oder alle Straftaten. Hier soll die entsprechende Differenzierung veranschaulicht werden. Das BKA deutet als Gewalttaten: Vollendete Tötungsdelikte, versuchte Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brandstiftungen, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Landfriedensbruch, gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Luft-, Schiffs- und Straßenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung und Widerstandsdelikte. Als sonstige Straftaten gelten: Sachbeschädigungen, Nötigung/Bedrohung, Propagandadelikte, Störung der Totenruhe und andere Straftaten, insbesondere Volksverhetzung und Beleidigung.

Besonderheiten bei den rechtsextremistischen Straftaten

Blickt man auf die Gesamtsumme der links- und rechtsextremistischen Straftaten, so lässt sich meist ein weitaus höherer Anteil im Bereich des Rechtsextremismus konstatieren. Dies machen die Daten für das Jahr 2022 deutlich, welche bei den folgenden Ausführungen die Bezugspunkte sind. Es gab 3.847 linksextremistische, dafür aber 20.967 rechtsextremistische Straftaten. Daraus lässt sich aber nur eingeschränkt ein höheres Gefahrenpotential im Rechtsextremismus ableiten, da hier hohe Anteile von nur im Rechtsextremismus mögliche Straftaten enthalten sind. So gelten etwa rassistische Aussagen mit herabwürdigender Dimension als solche Straftaten ebenso wie die öffentliche Präsentation nationalsozialistischer Symbolik. Ähnliche Deliktarten mit einer solchen Dimension gibt es im Linksextremismus nicht. Berücksichtigt man die hohen Anteile von Propagandadelikten im Rechtsextremismus, 2022 mit 13.026 Fällen (61 Fälle im Linksextremismus), so erklärt sich damit auch das bei rechtsextremistischen Straftaten bestehende Übergewicht. Diese Besonderheit muss bei einem Vergleich berücksichtigt werden, soll es zu keinen Verzerrungen kommen.

Gewalttatenanteile in qualitativer und quantitativer Hinsicht

Differenzierungen bedarf es aber auch hinsichtlich der Gewalttatenanteile, wobei die Entwicklung in den Jahren 2021 und 2022 unterschiedliche Proportionen aufzeigt. Um das für mögliche Fehldeutungen konkret Gemeinte besser zu veranschaulichen, sei bewusst die Aufmerksamkeit auf die Daten von 2021 gerichtet: Es gab 945 rechtextremistische, aber auch 987 linksextremistische Gewalttaten. Daraus ließ sich aber nicht ein höheres Gefahrenpotential des Linksextremismus ableiten, denn bezogen auf die qualitative und quantitative Dimension bedarf es einer Unterscheidung. Bezogen auf den erstgenannten Aspekt geht es um die Gewaltintensität, die etwa bei einer erheblichen Körperverletzung höher als bei einem leichten Widerstandsdelikt ist. Blickt man nun auf die Gesamtsumme der seinerzeitigen Körperverletzungen, so entsteht ein anderes Bild: Im linksextremistischen Bereich waren es 362, im rechtsextremistischen Bereich 783 Fälle. Die konkreten Anteile an den Gewalttaten werden noch durch die Prozentwerte deutlich: Im linksextremistischen Bereich waren es 37, im rechtsextremistischen Bereich 83 Prozent.

Gewaltintensität in unterschiedlichen Graden im Vergleich

Der Blick auf die Daten von 2021 veranschaulicht demnach, dass es zwar bei linksextremistischen gegenüber rechtsextremistischen Gewalttaten ein leichtes Übergewicht gab. Indessen machen die doppelt so hohen Anteile von Körperverletzungsdelikten bei Rechtsextremisten deutlich, dass ebendort von einer weitaus höheren Ausprägung der konkreten Gewaltintensität ausgegangen werden muss. Bei oberflächlicher Betrachtung entsteht indessen ein ganz anderes Bild, da erst die qualitative Aufmerksamkeit für die Daten die gemeinten Spezifika offenbaren. Bestätigung erfuhr diese Einschätzung dann auch im folgenden Jahr 2022, wo es bezogen auf die beiden Extremismusbereiche ebenso in der Gesamtsumme gravierende Unterschiede gab. Die Gewalttatenzahl im Linksextremismus sank auf 602, die Gewalttatenzahl im Rechtsextremismus stieg auf 1.016. Diese Entwicklung betraf aber nur eingeschränkt die Körperverletzungsdelikte im Linksextremismus, welche einen relativ hohen Anteil mit 301 Fällen hatten, was exakt 50 Prozent entsprach. 87 Prozent machte dann bei Rechtsextremisten den Wert aus.

Anteile von Körperverletzungen und Sachbeschädigungen

Der vergleichende Blick macht darüber hinaus noch mehr die unterschiedliche Gewaltdimension bei Links- und Rechtsextremisten deutlich, wobei das Interesse hier bezogen auf die Körperverletzungen und Sachbeschädigungen bezogen ist. Die Angaben für die Jahre 2021 und 2022 vermitteln dabei folgendes Bild bezogen auf die Körperverletzungen von Links- bzw. Rechtsextremisten mit 362 und 301 bzw. 783 und 879 Straftaten, während die Anteile bei den Sachbeschädigungen bei 3.419 und 1.968 bzw. 923 und 592 Straftaten lagen. Anders formuliert: Körperverletzungen haben im Rechtsextremismus einen hohen Stellenwert, während demgegenüber im Linksextremismus eher die Neigung zur Sachbeschädigung dominiert. Auch aus dieser Blickrichtung lässt sich aus den Daten ermitteln, dass die Gewaltintensität im Rechtsextremismus bedeutend höher ist. Dies belegen ebenso die Angaben zu den seit 1990 erfolgten Tötungsdelikten, wobei unterschiedliche Daten in der Summe kursieren. Dazu genügt hier aber die Angabe, dass sie im einstelligen Bereich im Linksextremismus und im dreistelligen Bereich im Rechtsextremismus liegen.

Anstieg der Gewaltintensität bei linksextremistischen Minderheiten

Diese Einsichten widersprechen nicht Erkenntnissen über eine ansteigende Gewaltintensität bei Linksextremisten, die bei körperlichen Angriffen auf angebliche oder tatsächliche Rechtsextremisten auszumachen war. Dabei gingen die handelnden Akteure in besonders brutaler Form vor, wurden doch die Betroffenen von mehreren Personen überfallen und erheblich an den Ellbogen, Knien oder dem Kopf verletzt. Nach einem entsprechenden Gerichtsurteil im Juni 2023 kam es zu einer öffentlichen Kontroverse darüber, inwieweit diese Ereignisse für eine allgemein ansteigende linksextremistische Gewaltentwicklung stehen würden. Dabei betonten einige Kommentatoren, dass doch gerade zwischen 2021 und 2022 linksextremistische Gewalttaten stark zurückgegangen waren. Deren Anzahl sank tatsächlich von 987 auf 602, was für ein Drittel im Rückgang steht. Während diese Entwicklung ganz allgemein für den Linksextremismus auszumachen war, gab es aber einen Anstieg der Gewaltintensität bei der gemeinten linksextremistischen Minderheit, die erhebliche Körperverletzungen für ein legitimes Mittel ihrer aktivistischen Praxis ansah.

Besonderheiten der Gewaltintensität von linksextremistischen Tätern

Innerhalb des gewaltorientierten Bestandteils des Linksextremismus handelt es sich aber um eine Minderheit, besteht doch dort zwar einerseits eine sympathisierende Akzeptanz für solche Handlungen, andererseits will man erhebliche Körperverletzungen auch an Rechtsextremisten um der gesellschaftlichen Vermittlung willen eher vermeiden. Es geht in dieser Frage demnach nicht um eine Grundposition, sondern um eine Rücksichtnahme auf gesellschaftliche Stimmungen. Denn direkte Angriffe dieser Art gab es mit geringerer Gewaltintensität bereits in den 1980er Jahre, wo „Antifa heißt Angriff“ als wörtlich zu nehmende Parole zirkulierte. Die Besonderheiten der eben erwähnten Handlungen bestehen darüber hinaus nur eingeschränkt darin, dass es sich um die angestiegene Gewaltintensität mit gezielten Körperverletzungen handelt. Hinzu kommt noch der hohe Grad an systematischer Planung, wurden doch einschlägige Angriffe systematisch vorbereitet, was auch am konkreten Ablauf der Gewalthandlung mit offenkundiger Rollenverteilung für die Täter erkennbar ist. Diese besondere Dimension lässt sich meist nicht aus der präsentierten Statistik ablesen.

Besonderheiten der Gewaltintensität von rechtsextremistischen Tätern

Ähnlich verhält es sich bezüglich der Besonderheiten der Gewaltintensität von rechtsextremistischen Tätern, wobei derartige Erkenntnisinteressen aber nicht bei der Präsentation der entsprechenden Statistiken motivierend waren. Wie bereits anhand der Angaben zu den bedeutend höheren Todesopferzahlen deutlich wurde, kommt der Gewaltintensität bei Rechtsextremisten offenkundig ein höherer Status zu. Es gibt offenkundig eine stärker ausgeprägte Enthemmung bei den Handlungen, welche letztendlich auch die weitaus höheren Opferzahlen erklären. Mitunter entsteht der Eindruck von den Tätern, dass diese wie in dem Rausch einer Vernichtungsstimmung agierten. In anderen Fällen wie bei den Morden des NSU gab es auch geplante und gezielte Tötungen, die aus einer von Angesicht zu Angesicht-Situation heraus mit dieser Zielsetzung erfolgten. Ein bedeutender Gesichtspunkt für den hier zutage tretenden Unterschied dürfte darin bestehen, dass bei den besonders brutalen und opferreichen Gewalthandlungen von Rechtsextremisten eine gesellschaftliche oder szeneinterne Vermittlung nicht so relevant ist.

Das höhere Gefahrenpotential bei rechtsextremistischen Gewalttaten

Diese Feststellungen machen die These plausibler, wonach das Gefahrenpotential von rechtsextremistischer Gewalt als höher als das von linksextremistischer Gewalt eingeschätzt werden muss. Diese Einsicht gilt unabhängig von der rein quantitativen Entwicklung der gewaltgeprägten Straftaten. Denn auch im Fall von höheren Gewalttatenzahlen im Linksextremismus, war die qualitative Gewaltintensität in den genannten Jahren bei Rechtsextremisten stärker vorhanden. Mit einem differenzierten Blick gilt es immer, diese beiden Dimensionen zu unterscheiden. Die dortigen Entwicklungen können sich im formalen Gleichklang vollziehen, dies muss aber nicht der Fall im jeweiligen Jahresvergleich sein. Eine Eskalation der Gewaltintensität lässt sich darüber hinaus mehr im Rechtsextremismus nachweisen, wogegen auch der Anstieg einschlägiger Gewalthandlungen von Linksextremisten nicht grundsätzlich spricht. Darüber hinaus ist die Denkperspektive für ein diesbezügliches Ranking ohnehin problematisch, dürfte sie doch primär aufgrund von instrumentalisierenden Deutungen von Interesse sein.

Eingeschränkter Aussagewert hinsichtlich des extremistischen Gefahrenpotentials

Und schließlich darf bezogen auf derartige Betrachtungen mit weniger sinnvollen Vergleichen noch darauf verwiesen werden, dass deren Aussagewert allein für das allgemeine extremistische Bedrohungspotential eher gering ist. Denn die vom Extremismus ausgehenden Gefahren artikulieren sich nicht nur in Gewalthandlungen, müssen dazu doch noch weitere Faktoren in eine differenzierte Gesamtschau integriert werden. Dazu gehören etwa die Akzeptanz extremistischer Einstellungen in der Gesellschaft, die Erfolge extremistischer Parteien bei Wahlen, die Existenz extremistischer Protestbewegungen auf der Straße, die von extremistischen Gruppen ausgehende öffentliche Handlungspraxis etc. etc. Besondere Gewalttaten müssen in diesem Kontext ebenso wie die gemeinten Straftaten gesehen werden. Mitunter kann der bloße Blick auf die Daten auch zu einer Fehlwahrnehmung führen. Beispielhaft stehen dafür die 43 Gewalttaten in 2022 in der Kategorie „religiöse Ideologie“, womit islamistische Akteure gemeint sind. Blickt man nur auf diese quantitativen Angaben, dann wäre der in Deutschland agierende gegenwärtige Islamismus eher harmlos.

Fazit

Der vergleichende Blick auf die Entwicklung von links- und rechtsextremistischen Gewalt- und Straftaten veranschaulicht, dass bezogen auf qualitative und quantitative Aspekte keine Gleichsetzung vorgenommen werden kann und sollte. Es bedarf einer differenzierten Betrachtung in mehrfacher Hinsicht: Zunächst sollten Gewalttaten und sonstige Straftaten stärker unterschieden werden, sind doch die erstgenannten Handlungen folgenreicher für die jeweiligen Opfer. Allein diese Einsicht macht eine weitere Unterscheidung wichtig, wobei es bei den Gewalthandlungen um die jeweiligen Intensitätsgrade geht. Auskunft darüber geben die von den Behörden veröffentlichten Daten, die etwa die Ausmaße von Körperverletzungen und Tötungsdelikte einerseits und Landfriedensbrüchen und Widerstandsdelikten andererseits nachvollziehbar machen. Indessen bilden die Körperverletzungen so eine zu große Sammelbezeichnung. Aussagen über die dabei auszumachende Gewaltintensität ergeben sich aus den Statistiken nur eingeschränkt. Will man aber differenzieren, muss man die Verteilung der jeweiligen Delikte genau untersuchen.

(Die genannten Daten wurden entnommen aus: Bundesministerium des Innern und für Heimat [Hrsg.]: Verfassungsschutzbericht 2022, Berlin 2023, S. 24-46.)

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Dipl.-Pol., Dipl.-Soz., Jg. 1963, ist hauptamtlich Lehrender an der Fachhochschule des Bundes in Brühl mit den Schwerpunkten Extremismus und Ideengeschichte, Lehrbeauftragter an der Universität zu Bonn mit dem Schwerpunkt Politische Theorie und Herausgeber des seit 2008 erscheinenden Jahrbuchs für Extremismus- und Terrorismusforschung (Brühl).