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Vor 30 Jahren: Fonds "Deutsche Einheit"

Redaktion

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Am 16. Mai 1990 einigten sich Bund und Länder auf die Schaffung eines Fonds "Deutsche Einheit". Das Finanzpaket sollte die wirtschaftliche Entwicklung und den "Aufbau Ost" vorantreiben.

82,2 Milliarden Euro erhielten die neuen Länder zwischen 1990 und 1994 über den Fonds "Deutsche Einheit". Über das Konjunkturpaket "Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost" wurden weitere 12,3 Milliarden Euro Finanzhilfen zur Verfügung gestellt. (© picture-alliance/dpa)

Mit dem Zusammenbruch des Ostblocks und der Wiedervereinigung standen Politik und Gesellschaft vor der Herausforderung, die DDR-Wirtschaft nach Interner Link: 40 Jahren zentralistischer Planwirtschaft in ein marktwirtschaftliches System zu transformieren. Um die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und ihre Gemeinden finanziell zu unterstützen, einigten sich Bund und Länder am 16. Mai 1990 auf die Schaffung eines Fonds "Deutsche Einheit". Dieser wurde zunächst mit 115 Milliarden DM ausgestattet.

Mit diesem Geld sollte die wirtschaftliche Entwicklung in den neuen Bundesländern und dem Land Berlin für eine Übergangszeit bis Ende 1994 gefördert werden, ohne sie sofort in den zwischen den alten Ländern üblichen Finanzausgleich einzubeziehen. Die Angleichung der Lebensverhältnisse auf dem gesamten Bundesgebiet war ein zentrales Versprechen der damaligen Bundesregierung an die Menschen in der damaligen DDR. Ziel der wirtschaftspolitischen Maßnahmen war es auch, die Binnenwanderung von Ost- nach Westdeutschland nach dem Interner Link: Mauerfall zu begrenzen.

Finanzierung des Projekts "Aufbau Ost"

Bereits am 20. März 1990 hatte das Bundeskabinett beschlossen, der DDR eine Interner Link: Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion anzubieten. Am 1. Juli 1990 trat der Interner Link: Staatsvertrag zwischen den beiden deutschen Staaten in Kraft. Die DDR führte die D-Mark als alleiniges Zahlungsmittel ein und übernahm das wirtschafts- und sozialpolitische System der Bundesrepublik.

Der Fonds "Deutsche Einheit" diente insbesondere der Finanzierung des sogenannten "Interner Link: Aufbau Ost". Unter diesem Motto standen verschiedene Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung Ostdeutschlands und zur angestrebten Angleichung der Lebensbedingungen in Ost und West. Dazu gehörten etwa die Sanierung und der Ausbau des Straßennetzes und die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur. Zudem wurden unter anderem die Errichtung von Gewerbe- und Industrieanlagen sowie die Sanierung von Wohnungen vorangetrieben. Ein Ziel war es auch, die Betriebe der ehemaligen DDR wettbewerbsfähig zu machen.

Vom Startvolumen des Fonds in Höhe von 115 Milliarden DM übernahm der Bund 20 Milliarden – zur Finanzierung erhöhte er etwa die Umsatzsteuer. Die restlichen 95 Milliarden DM wurden durch Kreditaufnahme finanziert. Die Lasten trugen der Bund sowie die westdeutschen Länder gemeinsam mit ihren Gemeinden je zur Hälfte.

Mit dem Aufbau des Fonds entschieden sich der Bund und die westdeutschen Länder bewusst gegen eine sofortige Einbeziehung der neuen Länder in den zwischen den alten Ländern bestehenden Länderfinanzausgleich. Ein solcher Schritt hätte aufgrund der damals deutlichen Finanzkraftunterschiede zwischen den ost- und den westdeutschen Ländern unkalkulierbare Risiken und enorme Mehrbelastungen für die Haushalte der alten Länder bedeuten können. Der Interner Link: Einigungsvertrag sah deshalb beim Finanzausgleich stufenweise Übergangsregelungen vor.

Tilgung von 160 Milliarden DM bis 2019

Das Gesetz zur Errichtung des Fonds trat am 30. Juni 1990 offiziell in Kraft. Durch Aufstockungen in den Jahren 1990 und 1993 wurde der dem Fonds zur Verfügung stehende Betrag auf rund 160 Milliarden DM erhöht.

Insgesamt erhielten die neuen Länder von 1990 bis 1994 über den Fonds 82,2 Milliarden Euro. 40 Prozent des Fondsvolumens flossen in den folgenden Jahren direkt an die ostdeutschen Kommunen. Ursprünglich wollte der Bund 15 Prozent der Mittel selbst verteilen – verzichtete darauf letztlich jedoch zugunsten der neuen Länder.

Ab 1995 war der Fonds "Deutsche Einheit" nur noch ein reiner Tilgungsfonds, weil dessen Mittel erschöpft waren. Die Schuldentilgung leisteten fortan Bund, alte Bundesländer und deren Gemeinden. Zu Beginn des Jahres 2005 übernahm der Bund allein die Verbindlichkeiten des Fonds. Zwar flossen anschließend keine Mittel mehr – bis der Fonds abgezahlt war, dauerte es jedoch bis 2019.

Zwei Solidarpakte für Ostdeutschland

Als wichtigste Finanzierungsquelle für den "Aufbau Ost" wurde der Fonds 1995 vom Interner Link: Solidarpakt I abgelöst. Zudem wurden die fünf neuen Bundesländer und Berlin gleichberechtigt in den gesamtdeutschen Finanzausgleich einbezogen. In der Praxis bedeutete dies, dass die neuen Länder und Berlin im Rahmen des Solidarpakts I ergänzend zu den normalen Transfermechanismen im Finanzausgleich Sonderleistungen des Bundes erhielten. Diese waren speziell zur Überwindung der Folgen der deutschen Teilung gedacht. So flossen zwischen 1995 bis 2004 sogenannte "Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen" (SoBEZ) in Höhe von rund 82 Milliarden Euro.

Zudem wurden zwischen 1998 bis 2001 Leistungen nach dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost in Höhe von gut 24 Milliarden Euro ausbezahlt. Mit diesen Geldern konnten die fünf neuen Länder sowie Berlin etwa Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur finanzieren. Im Rahmen des Solidarpakts I wurde darüber hinaus ein sogenannter Erblastentilgungsfonds eingerichtet. Dieser übernahm die Schulden der Interner Link: Treuhandanstalt sowie andere einigungsbedingte Schulden – der Bund verpflichtete sich zu dessen Tilgung.

Im Rahmen des 2005 bis 2019 gültigen Solidarpakt II überwies der Bund den ostdeutschen Ländern weitere fast 157 Milliarden Euro. Die gezahlte Summe verringerte sich dabei von Jahr zu Jahr – 2019 flossen noch rund zwei Milliarden Euro. Finanziert wurde der Solidarpakt II aus dem Solidaritätszuschlag, der zusätzlich zur Lohn-, Einkommens- oder Körperschaftssteuer erhoben wird.

Gemischte Bilanz

Die wirtschaftspolitischen Maßnahmen im Zuge der Wiedervereinigung und deren Finanzierung sind bis heute umstritten. Ein wiederkehrender Streitpunkt war die Lasten- und Risikoverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie zwischen Ost- und Westdeutschland. Auch die Bilanz des Fonds "Deutsche Einheit" sowie der beiden Solidarpakte wird unterschiedlich bewertet.

Eine Folgeregelung für den Solidarpakt II wurde im Zusammenhang mit der Reform des Länderfinanzausgleichs diskutiert. Bereits Ende 2016 hatten sich Bund und Länder auf Eckpunkte für die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verständigt. Seit 2017 profitieren vor allem alle leistungsschwächeren Länder – in Ost wie West – von den Unterstützungsleistungen des Bundes. Allein 2020 sollen diese rund zwei Milliarden Euro erhalten. Hinzu kommen weitere Mittel, etwa für den Breitbandausbau auf dem Land.

Diskussionen gab es zuletzt um den Interner Link: Solidaritätszuschlag. Der Bundestag beschloss diesen ab 2021 für rund 90 Prozent der Zahlenden abzuschaffen. Eine von Teilen der Union geforderte komplette Streichung der Abgabe auch für Top-Verdiener scheiterte innerhalb der Großen Koalition am Widerstand der SPD.

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