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Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen | Hintergrund aktuell | bpb.de

Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen

Redaktion

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Am 19. März beginnt die Bundesnetzagentur mit der Versteigerung der 5G-Frequenzen. Die fünfte Generation der Mobilfunktechnologie soll die Datenübertragung massiv beschleunigen.

Besucher der Technikmesse Mobile World Congress gehen an einer Leuchttafel mit Werbung für den Mobilfunk-Standard 5G vorbei. (© picture-alliance, Clara Margais/dpa)

5G steht für “fünfte Generation“ und ist ein neuer Mobilfunkstandard, der schnelles mobiles Internet zum Standard machen soll. Mit der neuen Technik können Daten mit einer Geschwindigkeit von bis zu 10 Gigabit pro Sekunde übertragen werden. Damit wäre sie bis zu hundertmal schneller als eine Standardverbindung der aktuellen LTE- Technik (Long Term Evolution) der vierten Generation (4G), die in Deutschland 2010 eingeführt wurde. Verzögerungen in der Datenübertragung sollen minimiert werden, wodurch Daten praktisch in Echtzeit empfangen werden können.

5G ist ein reines Datennetz, das auf 4G aufsetzt. Handygespräche werden auch nach Einführung von 5G weiter über das 4G-Netz laufen. Die Datenübertragung mittels 5G soll im Vergleich zu den bestehenden LTE-Netzen deutlich weniger Energie verbrauchen. Experten zufolge wird 5G vor allem beim Ausbau der Kommunikation von Maschinen mit Maschinen – etwa innerhalb von Fabriken oder auch in Krankenhäusern – oder beim autonomen Fahren eine Rolle spielen.

In Deutschland könnten die ersten 5G-Netze bereits ab 2020 verfügbar sein, für Verbraucherinnen und Verbraucher steht die neue Technologie voraussichtlich jedoch erst ab 2025 zur Verfügung. Nach Plänen der großen Mobilfunkanbieter soll in den kommenden Jahren vor allem in den Städten und entlang wichtiger Verkehrswege wie Autobahnen und Bahnstrecken ein Netz aus 5G-Masten entstehen, während sie für den ländlichen Raum zunächst auf den Ausbau mittels der 4G-Technik LTE setzen wollen.

Frequenzen werden versteigert

Neben der Industrie und Internetanbietern sind vor allem die großen Mobilfunkkonzerne interessiert an der Einführung der neuen Technologie. Ähnlich wie bereits die Frequenzen für UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) der dritten und LTE der vierten Mobilfunkgeneration (3G und 4G) in den Jahren 2000, 2010 und 2015, sollen auch die 5G-Frequenzen in Deutschland durch die Bundesnetzagentur versteigert werden. Insgesamt werden bei der Auktion 41 sogenannte Frequenzblöcke in mehreren Runden versteigert.

Der Ablauf der Auktionen ist äußerst aufwändig. Anders als bei klassischen Versteigerungen geht es nicht nur darum, möglichst viel Geld zu verdienen. Wichtig ist auch, dass die Ziele des Staates erfüllt werden – etwa dass sich die Bieter zu einem umfassenden Ausbau des bestehenden Netzes verpflichten. Die Einnahmen aus den Versteigerungen, die auf insgesamt drei bis vier Milliarden Euro geschätzt werden, will die Bundesregierung in den Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland investieren. Als Starttermin für die Auktion hat die Bundesnetzagentur den 19. März 2019 festgelegt.

Zu der Versteigerung ließ die Behörde vier Bewerber zu: Neben den drei etablierten Netzbetreibern Telekom, Vodafone und Telefónica (O2) darf auch der Neueinsteiger 1&1 Drillisch mitbieten. Für den Neueinsteiger, der bisher kein eigenes Mobilfunknetz betreibt, soll es weitreichende Ausnahmen von den Versorgungsauflagen geben. Darin sehen die drei bisherigen Netzbetreiber eine unangemessene Privilegierung. Sie hatten deshalb Klagen vor dem Kölner Verwaltungsgericht eingereicht, die jedoch am 15. März abgelehnt wurden. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung mit dem öffentlichen Interesse an einer zeitnahen Versteigerung der 5G-Frequenzen, welche ein größeres Gewicht habe als die von den drei Konzernen geltend gemachten Belange. Einem Eilantrag des Internet- und Telefonanbieters Freenet wurde ebenfalls nicht stattgegeben.

Hunderttausende neue Funkmasten nötig

Auch aus anderen Gründen ist die 5G-Versteigerung längst ein Politikum: So ist beispielsweise die Reichweite der 5G-Funkmasten gering. Für die Versorgung der Regionen abseits der Städte ist die Technik deshalb nach derzeitigem Stand nicht oder kaum geeignet. Laut Branchenverband Bitkom sind bundesweit 800.000 5G-Funkmasten nötig, um die geforderten 98 Prozent des Landes abdecken zu können. Alte wie neue Sendemasten müssen zudem ans Glasfasernetz angeschlossen werden. Der Bau so vieler Basisstationen ist nicht nur sehr teuer – er dürfte auch auf erheblichen Widerstand von Landschaftsschützern und Anwohnern treffen.

Der Bund hält dennoch am 98-Prozent-Ziel fest – der Ausschreibung zufolge sind die zum Zug kommenden Firmen aber zunächst verpflichtet, ihr bestehendes 4G-LTE-Netz zu verbessern. Abseits der großen Städte sind Netzabdeckung und Surf-Geschwindigkeit heute oft schlecht. In Ländervergleichen schneidet Deutschland in beiden Punkten seit Jahren nicht gut ab. Der Ende 2018 vorgestellten Studie eines Beratungsunternehmens im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion zufolge sei selbst das beste Netz in Deutschland "im internationalen Vergleich weit abgeschlagen". Selbst wirtschaftlich deutlich schwächere Nationen in Europa schnitten in der Studie besser ab. Netzbetreiber, die nun bei der 5G-Auktion den Zuschlag bekommen, müssen ihr Netz bis Ende 2022 so ausbauen, dass bundesweit 98 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde versorgt werden können. Im gleichen Zeitraum soll auch entlang von Autobahnen sowie den wichtigsten Bundesstraßen und Bahnstrecken diese Versorgungsqualität etabliert werden.

Kritiker fürchten Gesundheitsrisiken durch 5G

An vielen Standorten stockt der Netzausbau bereits jetzt aufgrund langwieriger Genehmigungsverfahren und Bürgerinitiativen, die die Aufstellung neuer Funkmasten etwa aus Sorge um die entstehende Strahlenbelastung blockieren.

Bisher konnten in einer Vielzahl wissenschaftlicher Studien keine gesundheitsgefährdenden Effekte durch die elektromagnetischen Felder von Mobilfunkmasten nachgewiesen werden, solange diese unterhalb der internationalen Grenzwerte liegen. Die 5G-Frequenzen, die nun versteigert werden, sind laut dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mit bisherigen Mobilfunkstandards vergleichbar. Demnach könne ein Großteil der Erkenntnisse zu anderen Mobilfunknetzen übertragen und eine Gesundheitsgefahr nach aktuellem Forschungsstand ausgeschlossen werden. Allerdings rät das BfS zu einem "umsichtigen Ausbau“, nicht zuletzt, da perspektivisch auch höhere Frequenzen genutzt werden sollen, die bisher erst wenig erforscht sind.

Angst vor Spionage und möglicher Sabotage

Die Politik diskutiert intensiv darüber, ob chinesische Firmen wie Huawei und ZTE als Komponentenzulieferer für den Aufbau des 5G-Netzes ausgeschlossen werden sollten. Hintergrund ist die Angst, dass Huawei im Auftrag des chinesischen Staats technische Hintertüren zur Spionage in seine Produkte einbauen könnte, obwohl der Konzern diese Anschuldigungen zurückweist.

Die Vereinigten Staaten haben Huawei aufgrund von Sicherheitsbedenken inzwischen vom nationalen Netzausbau ausgeschlossen und fordern Deutschland sowie weitere westliche Regierungen auf, dies ebenfalls zu tun. In der ersten Märzwoche drohte der US-Botschafter in Berlin, Richard Grenell, sogar mit einer Einschränkung der Zusammenarbeit zwischen den Geheimdiensten, sollte Deutschland den chinesischen Zulieferer am Ausbau des 5G-Netzes beteiligen. Bundeskanzlerin Angela Merkel wies die Kritik Grenells scharf zurück und betonte, dass Deutschland seine eigenen Sicherheitsstandards für den Netzausbau definiere.

Die Bundesregierung will trotz zunehmender Sicherheitsbedenken gegenüber Huawei, die zuletzt auch von Seiten des EU-Parlaments und des Bundesnachrichtendienstes geäußert wurden, das Unternehmen nicht grundsätzlich vom Netzausbau ausschließen. Ein Grund dafür ist unter anderem die Sorge, dass die Kapazitäten europäischer Netzausrüster nicht ausreichen, um den 5G-Ausbau wie geplant voranzutreiben. Diese Befürchtungen teilen auch die deutschen Mobilfunkanbieter, die mit einer massiven Verzögerung rechnen, sollte Huawei als Lieferant ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung plant stattdessen, die Sicherheitsanforderungen für alle Netzausrüster zu verschärfen, verschiedene Komponentenhersteller am 5G-Ausbau zu beteiligen und den Einsatz nicht-europäischer Komponenten gegebenenfalls zu begrenzen.

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